Impressum & AGB
Transparenz, die verbindet.
SCHWARK GmbH
Zum Elberskamp 20
57413 Finnentrop
Telefon: 02721 9571-0
Telefax: 02721 9571-20
email: mail@schwark.ag
Geschäftsführer: Marcus Richard, Christopher Strobl, Armend Tahiri
Amtsgericht Siegen, Handelsregister HRB 14467
Umsatzsteuer-Identnummer: DE: Steuernummer: 338/5851/5131
Schwark GmbH
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen sowie Hinweise zum Onlinekauf gültig ab den, 02.01.2026
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge, Lieferungen und Leistungen – einschließlich Beratungen und Auskünften – erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsinhalt und Lieferumfang
Unsere Angebote sind freibleibend. Für den Vertragsinhalt und Lieferumfang sind ausschließlich unsere Auftragsbestätigung und diese Bedingungen maßgeblich. Nebenabreden, Änderungen und Garantien bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Werden handelsübliche Klauseln wie EXW, DDP etc. verwendet, gelten die Incoterms 2020 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Unterlagen wie Zeichnungen und Maßangaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen verbleiben bei uns.
§ 3 Preise und Zahlung
Die Preise gelten, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk, ohne Verpackungskosten. Bei Material- oder Lohnkostenänderungen gegenüber dem Angebotstag, die mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss eintreten, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Etwaige Kostenanschläge für Verpackung, Verladen, Fracht, Aufstellen und ähnliche Leistungen sind unverbindlich; berechnet werden die tatsächlich entstandenen Kosten. Bei Ausfuhrlieferungen trägt der Besteller alle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehenden Abgaben, Gebühren, Steuern und Kosten, einschließlich solcher für technische Prüfungen oder die Legalisierung von Ursprungserzeugnissen, Konsulatrechnungen oder Ähnlichem.
Die Zahlung ist spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto, sofern keine älteren Forderungen noch unbeglichen sind. Eventuelle Skonti sind aus dem Rechnungsbruttobetrag zu ziehen. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufforderung unsicher, so gilt die Zahlung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung als erfolgt. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers die Zahlung zunächst auf ältere Schulden anzurechnen; bereits entstandene Kosten und Zinsen werden dabei zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag uneingeschränkt verfügen können.
Die Annahme von Schecks behalten wir uns vor; sie werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Bei Zahlungsverzug sind ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aus Ansprüchen aus diesem Vertrag geltend gemacht werden.
§ 4 Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt, eine vereinbarte Anzahlung eingegangen ist und die vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder erforderlichen Freigaben beigebracht wurden.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Meldung der Versandbereitschaft an den Besteller abgesandt wurde. Teillieferungen sind zulässig.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder unvorhersehbaren Hindernissen, auf die der Lieferer keinen Einfluss hat. Dazu zählen auch Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Baustoffe oder Produktionselemente, soweit diese nachweislich die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes erheblich beeinflussen und der Lieferer rechtzeitig bestellt hat. Gleiches gilt für Unterlieferanten – rechtzeitige Bestellung vorausgesetzt – sowie bei Lieferantenverzug.
Diese Hindernisse sind auch bei bereits bestehendem Verzug vom Lieferer nicht zu vertreten.
Bei Mitteilung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist kann der Besteller den Lieferer 30 Tage nach Ablauf auffordern, zu liefern. Durch Zugang der Aufforderung kommt der Lieferer in Verzug. Will der Besteller anstelle der Geltendmachung eines Verzugsschadens vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, so muss er dem Lieferer nach Ablauf von 20 Tagen gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit des Lieferers sind ausgeschlossen.
Wird der Versand aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, länger als 2 Monate nach Mitteilung der Versandbereitschaft verzögert, trägt der Besteller die entsprechenden Lagerkosten, die beim Lieferer entstehen. Diese betragen im Werk des Lieferers für den Monat mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers aus diesem oder einem anderen Vertrag mit dem Lieferer voraus.
§ 5 Gefahrübergang
Mit dem Beginn der Verladung von Lieferteilen im Werk des Lieferers geht die Gefahr auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, tritt der Gefahrübergang mit dem Datum der Versandbereitschaftsmeldung ein. Die Regelungen dieses Paragraphen gelten auch bei Teillieferungen oder wenn der Lieferer noch weitere Leistungen, z. B. den Versand, übernimmt. Die Incoterms gelten insoweit nur als Kostenklausel.
§ 6 Versand und Verpackung
Eine etwaige Durchführung des Versandes durch den Lieferer erfolgt nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit. Einwegverpackungen, die in der Rechnung oder den Versandpapieren als solche bezeichnet sind, werden nicht zurückgenommen. Für sonstige, innerhalb angemessener Frist frachtfrei zurückerhaltene Verpackungen wird die Hälfte des berechneten Preises vergütet, sofern sich die Verpackung in einwandfreiem Zustand befindet.
§ 7 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen des Lieferers gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung, einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Lieferers in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo anerkannt ist.
Auf Verlangen des Bestellers ist der Lieferer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche Forderungen im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand unanfechtbar erfüllt und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit bestellt hat.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten. Die Zurücknahme oder Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer stellt nur dann einen Rücktritt dar, wenn dieser ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Weitere gesetzliche Ansprüche des Lieferers bleiben unberührt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Be- und Verarbeitung erfolgen stets im Auftrag des Lieferers, ohne ihn zu verpflichten.
Werden Liefergegenstände des Lieferers mit anderen Gegenständen zu einer neuen einheitlichen Sache verbunden und ist der andere Gegenstand als Hauptsache anzusehen, gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Lieferer in Höhe des Rechnungswertes anteilig Miteigentum überträgt und die Sache für ihn in Verwahrung behält.
Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, jedoch nur unter Eigentumsvorbehalt. Er tritt dem Lieferer bei Vertragsabschluss alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes (zzgl. Zinsen und Nebenforderungen) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes an den Abnehmer entstehen. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Soweit das Recht des jeweiligen Landes den Eigentumsvorbehalt nicht zulässt, aber andere Sicherungsrechte erlaubt, kann der Lieferer diese Rechte ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, bei Maßnahmen des Lieferers zur Sicherung des Eigentums oder anderer Rechte mitzuwirken.
§ 8 Mängelrüge
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Lieferung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen. Erkennbare Mängel sind spätestens 14 Tage nach Lieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlassene Mängelanzeigen führen zum Ausschluss der Gewährleistungsansprüche.
§ 9 Gewährleistung
Vertragsgegenstand:
Die vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Ware ergibt sich aus unserer schriftlichen Produktbeschreibung. Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Geringfügige Abweichungen in Beschaffenheit, Maßen oder Gewicht gelten nicht als Mangel. Branchenübliche Abweichungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Gewährleistungsfrist und Verjährung:
Gegenüber Unternehmerkunden beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit nicht Vorsatz, arglistiges Verschweigen eines Mangels oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Haftung und Beschränkungen:
- Unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden beschränkt.
- Für unwesentliche Vertragspflichten übernehmen wir keine Haftung.
- Die Haftung für Verschleißteile, normale Abnutzung und Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Behandlung, Montage, Nutzung oder Fremdeinwirkungen (z. B. chemisch, elektrisch, mechanisch) ist ausgeschlossen.
- Maßnahmen oder Konstruktionen, die ausdrücklich auf Wunsch des Bestellers erfolgen, sind von der Haftung ausgeschlossen.
- Wir haften nicht für Schäden an Materialien oder Erzeugnissen, die vom Besteller selbst geliefert wurden.
Eignung der Ware:
Der Besteller prüft eigenverantwortlich, ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Nur wenn wir die Eignung ausdrücklich schriftlich bestätigen, gilt eine Nichtgeeignetheit als Mangel.
Nacherfüllung / Ersatzlieferung:
- Die Nacherfüllung erfolgt grundsätzlich Zug-um-Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Ware.
- Wir können die Ersatzlieferung verweigern, wenn die mangelhafte Ware bereits nachhaltig oder über längere Zeit benutzt wurde.
- Wird trotz Verweigerung Ersatzlieferung verlangt, behalten wir uns Wertersatz für die Nutzung vor.
- Die entstehenden Kosten der Nachlieferung, insbesondere Transport- und Lohnkosten, tragen wir nur, sofern die Ware nicht an einen anderen Ort als den Geschäftssitz des Bestellers verbracht wurde.
- Erhöhte Kosten durch Versand ins Ausland trägt der Besteller.
Verhandlungen und Absprachen:
Verhandlungen über Ansprüche begründen keine Hemmung der Verjährung, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Verhandlungen gelten als verweigert, sobald sie abgebrochen oder nicht fortgeführt werden.
Unsachgemäße Änderungen oder Eingriffe:
Durch nicht genehmigte Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte erlischt die Gewährleistung für daraus entstehende Folgen.
Lieferpläne und Zeichnungen:
Bei Lieferung von Aufstellungsplänen, Einbauplänen oder Zeichnungen übernehmen wir Gewähr nur für die Richtigkeit der Maße unseres eigenen Lieferanteils. Angaben zu Eigenschaften unserer Erzeugnisse basieren auf unseren Messungen und Berechnungen.
Endabnehmerregelung:
Wurde die Ware bereits an einen Endabnehmer geliefert, kann der Besteller nur die Ansprüche geltend machen, die er von seinem Abnehmer erhalten hat. Rücknahmen aufgrund abweichender Kulanzregelungen oder nicht erfüllter Nacherfüllungspflichten durch den Besteller berechtigen nicht zum Rücktritt.
Pflicht zur Mitwirkung:
Der Besteller hat Vorschlägen zur kostengünstigen Nacherfüllung Folge zu leisten und alle notwendigen Informationen oder Unterlagen unverzüglich bereitzustellen.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege, behördliche Maßnahmen) entbinden beide Parteien für die Dauer der Störung zzgl. angemessener Wiederanlaufzeit von ihren Leistungspflichten. Wird dadurch die wirtschaftliche Bedeutung des Vertrags wesentlich beeinträchtigt, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 11 Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, zu verarbeiten und vertraulich zu behandeln.
§ 12 Digitale Kommunikation
Vertragsbezogene Mitteilungen, insbesondere Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder Fristen, dürfen in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, sofern nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist.
§ 13 Schiedsklausel
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht nach der Schiedsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) endgültig entschieden.
Den Vertragsparteien ist bekannt, dass ein Schiedsverfahren gegenüber einem staatlichen Gerichtsverfahren mit abweichenden Verfahrensabläufen und regelmäßig höheren Kosten verbunden sein kann. Die Parteien vereinbaren diese Form der Streitbeilegung in Kenntnis dieser Besonderheiten ausdrücklich
§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist auch berechtigt am Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung des Bestellers zu klagen. Hinweise zum Online-Kauf Damit Sie beim Kauf über unseren eShop nicht den nach wie vor bestehenden Unsicherheiten des eCommerce unterliegen, gelten für unseren eShop folgende Regelungen:
§ 15 Anwendbares Recht
Für sämtliche Vertrags- und Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht / CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 17 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen des Bestellers gegen den Lieferer an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferers zulässig.
§ 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
§ 18 Mindestbestellwert
Abgesehen von der Regelung für den Online-Shop (versandkostenfrei ab einem Warenwert von 80 Euro) können für Bestellungen außerhalb des Online-Shops ein Mindestbestellwert oder ein Mindermengenzuschlag festgelegt werden.
Die Höhe des Mindestbestellwertes oder Zuschlags wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
§ 19 Geheimhaltung
Der Besteller verpflichtet sich, sämtliche nicht offenkundigen kaufmännischen, technischen oder sonstigen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für den Zweck der Vertragsdurchführung zu verwenden.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 20 Form von Kündigungen und Rücktritt
Kündigungen, Rücktritte oder sonstige einseitige Beendigungen von Vertragsverhältnissen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Dies gilt insbesondere für Dauerschuldverhältnisse, über reine Kaufverträge hinaus.
§ 21 Privatkunden
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Für Verbraucher (§ 13 BGB) gelten gesonderte Bestimmungen. Diese werden dem Verbraucher auf Anfrage bereitgestellt.
Abweichungen oder ergänzende Rechte und Pflichten nach den Vorschriften für Verbraucher (insbesondere Widerrufsrechte, Gewährleistung, Rücktritt) bleiben unberührt.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Absendung Ihrer elektronischen Anforderung schicken Sie ein verbindliches Angebot an Schwark, das von uns schnellstmöglich bearbeitet wird. Ein Vertrag über die von Ihnen gewünschten Produkte kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung an Sie zustande. Diese erfolgt sofort nach Auftragsbearbeitung per E-Mail.
- Alle Preise netto zzgl. MwSt.
- Lieferzeit ab Lager, Zwischenverkauf vorbehalten.
- Lieferbedingungen: Frei-Haus-Lieferung per Paketdienst (bis 40 kg und 2 m Länge, innerhalb Deutschlands, ab einem Warenwert von 80 Euro).
- Zahlung: gem. den mit Ihnen vereinbarten Konditionen.
- Die angezeigten Preise beziehen sich auf Verpackungseinheiten bzw. Rollenlängen. Bei Anschnitten von Rollen berechnen wir Schnittkosten. Anschnitte sind vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen.
- Wir sind für Sie da. Wenn Sie eine telefonische Beratung benötigen, können Sie uns unter der Telefonnummer 02721 9571-0 direkt anrufen, um mit einem Service-Mitarbeiter unseres Hauses Ihr Problem zu lösen.